Agb

 

GeltungsbereichDer Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftrags-erweiterungen und Folgeaufträge.

Angebote

Diese werden nur schriftlich oder per Fax oder Email erteilt. Die Angebotsgültigkeit ist freibleibend, außer bei anderslautender Vereinbarung.

Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen

Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers

Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Unterlagen und Materialien, insb. Verkabelung und Stromanschlüsse, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht. (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht.)

Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von chk.at computer. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.

Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen, für welche er nur als Händler auftritt.

Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden an der Hardware durch Installationen oder Reparaturen.

Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichisch, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Änderungen

Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGBs bedürfen der Schriftform.

Gültigkeit

Es gilt das nationale Recht am jeweiligen Sitz des Unternehmers